Reichensteuer: Verfassungsgericht muss entscheiden

Von Ingo Krüger
4. März 2013

Die sogenannte "Reichensteuer" in Höhe von 45 Prozent auf die Einkünfte von sehr gut verdienenden Angestellten war für das Jahr 2007 zum Teil verfassungswidrig. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Es habe eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegeben, urteilten die Richter. Unternehmer und Freiberufler mit gleich hohen Einkünften hätten lediglich einen Höchststeuersatz von 42 Prozent zahlen müssen, erklärte das Finanzgericht. Allerdings habe der Gesetzgeber nicht dargelegt, weshalb gerade sehr gut verdienende Arbeitnehmer steuerlich besonders stark zu belasten seien.

Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Problematik beschäftigen (Az.: 1 K 2309/09 E). Die Düsseldorfer Richter wiesen darauf hin, dass nur in Bezug auf das Jahr 2007 verfassungsrechtliche Zweifel beständen.

Experten wiesen darauf hin, dass von diesem Urteil nur diejenigen profitieren könnten, deren Steuerbescheid für 2007 noch offen ist.