Religion in der Schule - wo sind die Grenzen der Freiheit?

Von Dörte Rösler
12. September 2013

Die Glaubensfreiheit ist in der Verfassung verankert. Damit gilt sie auch für Lehrer und Schüler. Im schulischen Alltag kommt es jedoch immer wieder zu Konfliktfällen, in denen die Gerichte entscheiden müssen: welches Recht wiegt höher - Religionsausübung oder die Interessen von Schule und Gesellschaft?

Zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes zeigen die Grenzen des Glaubens. So kann es einem muslimischen Mädchen zugemutet werden, am Schwimmunterricht in der Schule teilzunehmen. Wenn ihr religiöses Gewissen das Tragen eines Badeanzuges verbietet, könne sie einen Burkini tragen. Außerdem entschieden die Bundesrichter, dass Kinder von den Zeugen Jehovas im Schulunterricht auch mit Themen konfrontiert werden dürfen, die in ihrer Religion mit Tabus belegt sind.

Generelle Freiheit gilt beim Tragen des Kopftuchs - zumindest für Mädchen. Sie dürfen ihre Haare während der Unterrichtszeit bedecken, auch beim Sport. Lehrerinnen sind dagegen an das Beamtenrecht gebunden, und das unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Immerhin acht Landesregierungen verbieten ihren muslimischen Lehrkräften das Kopftuch.

Am weitesten haben die Berliner religiöse Symbole aus der Erziehung verbannt. Schon Kindergärtnerinnen müssen das Kopftuch ablegen, aber auch das christliche Kreuz sucht man in Schulen vergebens. In Bayern gehört dieses noch zur Grundausstattung.