Rezepte für die Apotheke - was die Farben bedeuten
Wer vom Arzt ein Medikament verordnet bekommt, erhält ein Rezept zum Einlösen in der Apotheke. Was viele nicht wissen, bereits an der Farbe des Rezepts kann man erkennen, wie lange die Verschreibung gültig ist und wer die Kosten trägt.
Rosa - das klassische Kassenrezept
Die meisten Rezepte, die in Apotheken eingelöst werden, sind kräftig rosa. Diese Farbe steht für Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Nach dem Erhalt haben Versicherte vier Wochen Zeit, ihre Medikamente abzuholen. Je nach verschriebenem Arzneistoff können dabei Zuzahlungen fällig werden.
Wichtig ist, falls einmal vergessen wurde, ein Rezept in der Vierwochen-Frist einzulösen, bekommen Patienten das Medikament auch noch länger. Dann müssen sie die Kosten allerdings allein tragen.
Grün - die ärztliche Empfehlung
Grüne Rezepte sind lediglich eine Empfehlung des Arztes, das heißt, die darauf verzeichneten Medikamente sind frei verkäuflich und müssen komplett allein bezahlt werden. Entsprechend ist das Rezept unbegrenzt gültig.
Blau oder weiß - das Privatrezept
Blaue oder weiße Rezepte stellt der Arzt für Mittel aus, die zwar verschreibungspflichtig sind, aber nicht von den gesetzlichen Kassen finanziert werden. Der volle Kaufpreis geht zu Lasten des Patienten, etwa für die Anti-Baby-Pille.
Auch Privatpatienten erhalten in aller Regel blaue Rezepte. Nachdem sie die Kosten in der Apotheke gezahlt haben, können sie den Beleg bei der Versicherung einreichen. Diese Rezepte sind drei Monate gültig.
Gelb - das Rezept für Betäubungsmittel
Starke Schmerzmittel unterliegen der Betäubungsmittelverordnung und müssen auf gesonderten Rezepten verordnet werden. Zur Kontrolle liegen diese gelben Rezepte in dreifacher Ausfertigung vor. Je eine Durchschrift bleibt beim Arzt und Apotheker, das Original wird an die Kasse geschickt. Um Missbrauch vorzubeugen, sind BTM-Rezepte außerdem zeitlich limitiert, ihre Gültigkeit erlischt bereits nach sieben Tagen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Fristen-und-Preise-fuer-Rezepte-article12793641.html Abgerufen am 14. Mai 2014