Riester-Rente kann gepfändet werden
In Ausnahmefällen kann sogar angespartes Riestervermögen gepfändet werden, wenn es beispielsweise auf nicht geförderten Beiträgen beruht. Um die Pfändung zu umgehen, sollte der Sparer die entsprechende Fördergrenze auf keinen Fall überschreiten und zudem regelmäßig einen Antrag auf Förderung stellen.
Der Schutz gilt dabei jedoch nur bis zur Höhe des angesparten Kapitals, welches wiederum vom Staat gefördert wurde. Sofern jährlich über 2.100 Euro inklusive der Zulagen eingezahlt wurde, unterliegt dieses nicht geförderte Kapital keinem Schutz und kann somit gepfändet werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Riester-Rente-ist-pfaendbar-article7038306.html Abgerufen am 28. August 2012