Rückflug auf Kosten der Botschaft - das Auswärtige Amt darf teure Tickets buchen

Von Dörte Rösler
6. März 2014

Geld weg und Visum abgelaufen - wenn Reisende ihre Rückreise aus dem Ausland nicht mehr selbst bezahlen können, springen die deutschen Auslandsvertretungen ein. In der Heimat dürfen sie die finanziellen Auslagen aber zurückfordern. Diese gängige Praxis wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin bestätigt.

Im konkreten Fall musste ein Deutscher in Thailand mittellos in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Da sein Visum abgelaufen war, kam er anschließend in Abschiebehaft. Im Rahmen konsularischer Hilfe buchte die Botschaft einen Rückflug - für den das Auswärtige Amt nach der Heimreise 858,77 Euro Erstattung verlangte.

Günstigeres Ticket nicht möglich

Gegen diese Forderung klagte der finanziell klamme Urlauber. Sein Argument: die Auslandsvertretung hätte einen billigeres Ticket bestellen können.

Dies sollten die Berliner Richter jedoch nicht gelten lassen. Da sich bei Hilfsempfängern die Ausreise häufig verschiebe, sei es sinnvoll ein Ticket mit kostenfreien Umbuchungsmöglichkeiten zu kaufen. Und diese gebe es nur bei großen Fluggesellschaften. Im verhandelten Fall hätten die Botschaftsangehörigen zudem richtig gehandelt, weil der gesundheitliche Zustand Klägers eine zügige Rückreise ratsam erscheinen ließ.