Scheidungshochburg London: Auch ausländische Paare profitieren vom britischen Scheidungsrecht

Ausländische Eheverträge sind im britischen Königreich ungültig

Von Nicole Freialdenhoven
27. Oktober 2014

Solange ausländische Paare und Familien zumindest zeitweise im britischen Königreich leben, können sie sich nach britischem Familienrecht scheiden lassen - eine Option, die vor allem reiche Chinesen, Russen und Amerikaner gerne nutzen, denn Großbritanniens Scheidungsrecht ist einmalig:

Ausländische Eheverträge, mit denen meist der reichere Partner seine Pfründe schützen will, sind auf der Insel ungültig. Auch werden Vermögenswerte anders berechnet, so dass der jeweils ärmere Partner fast immer profitiert.

Im Heimatland gehen viele Frauen leer aus

Schlagzeilen machte unlängst ein Paar aus Malaysia: Der 67-jährigen ehemaligen Schönheitskönigin Pauline Chai gelang es, ihren Gatten Khoo Kay Peng in London vor den Scheidungsrichter zu zerren, so dass sie von seinem geschätzten Vermögen von rund 500 Millionen Euro mindestens die Hälfte abbekommen kann - ganz im Gegensatz zu den Regelungen in ihrer Heimat, wo Frauen oft leer ausgehen.

Den Rekord hält bislang die Russin Galina Bescharowa: Britische Familienrichter sprachen ihr 2011 bei der Scheidung von Boris Beresowski satte 275 Millionen Euro zu.

Schnelle Scheidung lockt ausländische Paare an

Allerdings ist es nicht immer Geld, das ausländische Paare nach London lockt: Oft sind es auch umständliche und langweilige Prozeduren im Heimatland, das sie den schnellen und bequemen Weg über Großbritannien wählen lässt:

Im letzten Monat wurde eine italienische Agentur ausgehoben, die insgesamt 179 Paaren aus Italien mit Hilfe falscher englischer Adressen die schnelle Scheidung im Königreich ermöglichte.