Schimmelbefall in der Wohnung immer sofort dem Vermieter melden
Oftmals ist es schwierig Schimmel in einer Wohnung dauerhaft zu beseitigen. Aber der Mieter hat auch die Pflicht dieses Problem seinem Vermieter zu melden und wenn anschließend das Problem nicht behoben wurde, dies erneut zu tun.
Bei einem Fall hatte ein Ehepaar in der Wohnung in allen Zimmern Schimmel entdeckt, den der Hausmeister mit Hilfe eines Sprays erst einmal beseitigen konnte. Aber der Erfolg währte nicht lange, so dass die Mieter ihrem Vermieter dies wieder meldeten.
Daraufhin wurde vom Vermieter ein Malerbetrieb mit der Beseitigung beauftragt. Danach schrieben die Mieter ihrem Vermieter, dass der Schimmel beseitigt wäre, aber bei einem Wiederauftreten würden sie die Wohnung kündigen.
Als ein paar Monate das gleiche Problem wieder auftrat, zogen die Mieter aus der Wohnung aus und wollten vom Vermieter Schadensersatz. Aber das Gericht stellte sich auf die Seite des Vermieters, denn die Mieter hätten den neuen Schaden wieder melden müssen, denn der Vermieter war überzeugt gewesen, dass die Maler das Problem dauerhaft beseitigt hätten.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wiederkehrende-Maengel-anzeigen-article7624991.html Abgerufen am 2. November 2012