Jede dritte Mieterhöhung ist fehlerhaft

Von Dörte Rösler
31. Oktober 2013

Wohnraum ist vielerorts knapp. Das spüren auch Mieter, die bereits einen Vertrag in der Tasche haben. Denn etliche Vermieter nutzen die Marktentwicklung, um ihre Mieten zu erhöhen. Nach Einschätzung des Mieterbundes ist aber jede dritte Forderung ungültig. Worauf kommt es an?

Die Form muss stimmen

Neben der schriftlichen Form verlangt der Gesetzgeber auch ein korrektes Datum sowie eine exakte Angabe der Mieterhöhung in Zahlen. Bei mehreren Mietern muss das Schreiben jedem separat zugehen.

Die Gründe müssen nachprüfbar sein

Wenn der Vermieter mehr Geld möchte, beruft er sich meist auf Steigerungen im Mietspiegel. Die zu Vergleich herangezogenen Wohnungen müssen aber tatsächlich die gleiche Ausstattung haben. Und innerhalb von drei Jahren darf die Miete maximal um 20 Prozent steigen. Ausnahmen gibt es lediglich nach Modernisierungen oder bei steigenden Betriebskosten.

Die Fristen müssen eingehalten sein

Damit eine Mieterhöhung greift, muss das Schreiben mindestens zwei volle Monate vorher im Briefkasten liegen. Außerdem muss zwischen zwei Erhöhungen ein Jahr Pause sein. Wenn die Post vom Vermieter vor Ablauf der 12-Monatsfrist eintrifft, ist sie ungültig.