Schlafzimmertür muss in einer Ferienwohnung vorhanden sein
In einer Ferienwohnung muss ein Schlafzimmer von den übrigen Räumen durch eine Tür abgetrennt sein, ansonsten kann man vom Vermieter Schadensersatz fordern.
Bei dem vorliegenden Fall, hatten Urlauber, vier Erwachsene, ein Ferienhaus gemietet und stellten bei der Ankunft mit Entsetzen fest, dass im Haus keine Schlafzimmertür vorhanden war, sondern die Räume nur durch Vorhänge abgetrennt waren. Daraufhin zogen die Urlauber verärgert in ein Hotel, wo sie aber nur ein paar Tage bleiben konnten und vorzeitig ihren Urlaub beenden mussten.
Anschließend forderten sie den Vermieter des Ferienhauses auf, erstens um die Rückerstattung der Anzahlung und zweitens einen Schadenersatz für den verdorbenen Urlaub zu leisten. Es kam zur Gerichtsverhandlung und die Richter gaben den Urlaubern Recht, so dass der Vermieter neben der Rückerstattung der Anzahlung auch einen Schadensersatz von 300 Euro für drei verlorene Urlaubstage bezahlen musste.