Schlichtungsstelle für Seereisende

Von Claudia Barwich
4. April 2013

Reisende auf hoher See hatten bisher Probleme, ihre Beschwerden und Ansprüche bei der zuständigen Reederei durchzusetzen. Dies ist nun durch einen wichtigen Beschluss geändert worden und der unzufriedene Urlauber kann sogar kostenlos nach der Reise seine gerechtfertigten Ansprüche durchsetzen.

Die Ministerien für Bundesverkehr und Bundesverbraucher, erklärten die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) als geeignet, vermittelnd bei Streitigkeiten, wie z.B. Gepäckverlust oder Beschädigungen, tätig zu werden. Wichtig ist jedoch, dass der verärgerte Urlauber nach seiner Reise direkt Kontakt zu der Reederei aufnimmt. Zeigen sich hier keine Erfolge ist der Gang zur SÖP angesagt.

Bisher war die SÖP für Differenzen mit Bahn und Bus für den Verbraucher eine hilfreiche Anlaufstelle. Bei den Airlines zeigten sich jedoch nur wenige Unternehmen kooperativ. Dies soll laut Bundesjustizministerium nun anders sein, da sich deutsche und ausländische Fluggesellschaften zu einem Miteinander interessiert zeigen.