Was bei einer Reisereklamation beachtet werden muss

Von Jessica Sperling
30. Juni 2009

Sollte es vorkommen, dass die Unterkunft im Urlaub nicht so ist wie geplant, sind wichtige Dinge zur reibungslosen Reklamation zu beachten: Noch während des Aufenthalts im Urlaub sollte der Reiseleiter auf bestehende Mängel hingewiesen und aufgefordert werden, diese unverzüglich zu beseitigen.

Anwesende Zeugen bei diesem Gespräch sind von Vorteil. Verfassen sie einen schriftlichen Reklamationsanspruch, inkl. Angabe der Reisedaten, eine Liste der Mängel (hierbei auf Beweismittel wie Fotos oder Zeugenangaben achten), ihrer Bankverbindung und des Reisepreisminderungsbetrags, welcher nach Frankfurter Tabelle berechnet werden kann.

Dieses Schreiben sollte binnen eines Monats nach Rückkehr der Reise beim Reiseveranstalter vorliegen. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass nach zwei Jahren eine Verjährung eintritt, welche nur per Klage verzögert werden kann.