Schneeräumen auch von Dächern - Bei Lawinensturz vom Dach haften Eigentümer

Von Marion Selzer
5. Dezember 2012

Nicht nur die Gehwege ums Haus müssen vom Schnee befreit werden, auch die Dächer sollten Eigentümer regelmäßig von Schnee entsorgen. Kommt es nämlich zu einem Sturz einer Schneelawine, bei der es zu einem Schaden an Personen oder Sachen kommt, haftet der Eigentümer. Diese Pflicht können Vermieter übrigens an ihre Mieter delegieren. Dann ist gegebenenfalls der Mieter für das Anbringen von Schneefanggittern verantwortlich, so zumindest die Richter vom Amtsgericht München.

Anhänger des Mietvereins kritisieren diese Entscheidung als unzumutbar für die Mieter. Bis eine höchstrichterliche und damit bindende Entscheidung für alle derartigen Fälle vorliegt, sollten Mieter sich genau darüber informieren, ob ihnen die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde, um dann gegebenenfalls die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.