Schnell reagieren bei Post von der Abmahn-Kanzlei

Von Max Staender
12. April 2012

Wer sich mal schnell ein paar Lieder oder Filme illegal aus dem Internet lädt oder sie weiterverbreitet, muss anschließend mit Post vom Anwalt und teils hohen Schadensersatzforderungen von mehreren Hundert Euro rechnen. Im Grunde ist die rechtliche Situation beim Urheberrecht sehr klar formuliert. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Inhabers oder Urhebers der geschützten Rechte, darf nichts kopiert werden.

Die Anwälte haben mittlerweile Routine bei der Suche nach den IP-Adressen der betreffenden Personen. Mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses müssen die Tauschbörsen teilweise gleich hunderte Daten auf einmal preis geben, womit es für die Kanzleien oft einfach ist, an die Adressen der Beschuldigten zu kommen. Sobald ein Abmahnschreiben in den Briefkasten flattert, sollte man schnell handeln, da ansonsten eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung drohen kann.

Bei einer maximal fünftägigen Frist bleibt wenig Zeit für die Betroffenen, um sich einen Anwalt zu suchen und die Vorwürfe prüfen zu lassen. Trotzdem sollte man genau dies tun und gegebenenfalls ein Pauschalhonorar bezahlen, damit nicht noch mehr Ärger droht.