Schüler zogen erfolgreich gegen die Verlosung der zweiten Fremdsprache vor Gericht
Da es mehr Interessenten für Französisch als Plätze an diversen Gymnasien Sachsens gibt, wurden die Plätze an manchen Schulen verlost. Dadurch konnte es passieren, dass Schüler stattdessen Russisch lernen mussten.
Zwei Schüler aus Dresden, die nun dagegen klagten, bekamen Recht und dürfen nun am Französisch-Unterricht teilnehmen. Auch wenn gegen das Urteil noch Beschwerde eingereicht werden kann, haben die Schüler einen Anspruch darauf, unter den Fremdsprachen auszuwählen, die an ihrer Schule angeboten werden.