Schulden nicht bezahlt, dann kann Post von einem Inkassobüro ins Haus flattern
Wenn jemand vom Inkassounternehmen, kurz auch als Inkassobüro bezeichnet, Post erhält, der sollte diese Post erst einmal in Ruhe aufmerksam lesen und dann überprüfen, ob die Forderungen des Gläubigers auch rechtens sind. So sollte man sich natürlich ehrlich fragen, ob man irgendetwas bestellt und noch nicht bezahlt hat, vielleicht kam auch eine Mahnung per Post, die man übersehen hat.
Aber es kann sich natürlich auch um reine "Abzocke" eines dubiösen Unternehmens handeln. Wenn eine solche Forderung rechtens ist, so muss sie auch bezahlt werden. Wer dazu aber nicht in der Lage ist, der sollte dann schriftlich entweder um eine Stundung oder Ratenzahlung bitten oder vielleicht liegt auch eine Privatinsolvenz vor.
Aber wenn man sich keine Schuld bewusst ist und auch alle Rechnungen beim Stromanbieter, bei der GEZ und den erfolgten Lieferungen einer Ware bezahlt hat, dann sollte man sich erst einmal auch über das Inkassounternehmen erkundigen. Dies ist auch über das Internet möglich, so stehen dort alle in Deutschland zugelassenen Firmen drin, wie Kay Berg, der Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) erklärt.
Auch wird eine seriösen Unternehmen nicht gleich dem Schuldner mit Strafanzeigen und Ähnlichem drohen. Besonders wenn Angaben im Briefkopf fehlen, zum Beispiel keine Festnetz-Telefonnummer oder komplette Anschrift, oder der Sitz im Ausland ist, so sollte man misstrauisch sein. Auf jeden Fall allen unberechtigten Forderungen schriftlich widersprechen.
Vorsicht auch bei den Gebühren, die die Inkassounternehmen berechnen. Wenn eine Mahnung zu einer berechtigten Forderung schon ins Haus flattert, dann wird es höchste Zeit zu reagieren und die gesetzten Zahlungsfristen einzuhalten, ansonsten heißt es Abwarten, ob sich das Gericht meldet.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Widerspruch-lohnt-sich-oft-article6928186.html Abgerufen am 14. August 2012