Schuldenerlass für nicht krankenversicherte Bürger bis zum Jahresende 2013 möglich
Seit dem Jahr 2007 müssen alle Bürger in Deutschland krankenversichert sein, doch manche, die vorher nicht versichert waren, haben aus Kostengründen dies immer noch nicht getan. So mussten diejenigen, die sich neu versicherten auch oftmals hohe Nachzahlungen leisten, wobei auch noch teilweise sogenannte Säumniszuschläge hinzukamen.
Die Versicherungspflicht gilt aber auch seit 2009 für die privat Versicherten, so müssen auch die Selbstständigen ohne Versicherung, die sich aber weiterhin privat versichern wollen, mit hohen Nachzahlungen rechnen. Jetzt hat der Gesetzgeber für alle Betroffenen eine Regelung beschlossen, die die Schuldenlast stark verringert.
So brauchen gesetzlich Versicherte, die sich bis Ende dieses Jahres 2013 wieder neu versichern, mit keinen Nachzahlungen oder Säumniszuschlägen rechnen, sodass sie schuldenfrei neu bei einer Krankenkasse beginnen können. Für die Versicherten, die aber nicht ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind und Säumniszuschläge in Höhe von fünf Prozent zahlen müssen, wird dieser Zuschlag auf nur ein Prozent gesenkt. Auch bei den privat Versicherten werden die Summen erlassen, die in der Zeit ohne Versicherung anfielen. Zudem gibt es noch eine Möglichkeit in einen sogenannten Notlagentarif zu wechseln, wenn man die laufenden Beiträge nicht bezahlen kann.
So sollten alle Betroffenen von der neuen gesetzlichen Regelung Gebrauch machen, die aber nur bis zum 31.12.2013 gilt, denn ab Januar 2014 gilt wieder die alte Regelung der Nachzahlung.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Ohne-Nachzahlungen-in-die-Krankenkasse-article11097976.html Abgerufen am 2. August 2013