Krankenkassen wollen Nichtversicherten ihre Beitragsschulden erlassen

Von Max Staender
18. September 2013

Sofern sich die Nichtversicherten bei ihrer zuletzt versicherten Krankenkasse bis Ende dieses Jahres melden, werden ihnen sämtliche Beitragsschulden von der Kasse erlassen. Neben den bislang nicht beglichenen Beiträgen müssen die Menschen ohne Krankenversicherung in dem Fall auch eventuell in Rechnung gestellte Säumniszuschläge nicht mehr begleichen.

Obwohl in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung existiert, muss nicht zwangsläufig jeder Bürger versichert sein. Dies trifft beispielsweise auf einen Arbeitslosen zu, welcher von der Bundesagentur für Arbeit keine Leistungen erhält und seinen Lebensunterhalt durch seine Ersparnisse bis zur Rente bestreitet.

Erst seit dem Jahr 2007 müssen sich alle einstigen gesetzlich Versicherten wieder verpflichtend krankenversichern lassen, während diese Regelung seit 2009 auch für ehemalige Privatversicherte gilt.

Sollten sich diese Betroffenen also bislang nicht bei ihren letzten Versicherungen gemeldet haben, können sie dies bis zum 31. Dezember nachholen, woraufhin ihnen die Kassen sämtliche Schulden automatisch erlässt.