Schuldenfrei nach drei Jahren - am 1. Juli kommt das neue Insolvenzrecht

Von Dörte Rösler
20. Juni 2014

Die Konjunktur brummt, und zugleich geraten immer mehr Deutsche in die Schuldenfalle. Im vergangenen Jahr mussten über 91.000 Verbraucher Insolvenz anmelden. Nach bisherigem Recht dauert es dann sechs Jahre, bis sie wieder schuldenfrei sind. Um den Betroffenen einen schnelleren Neustart zu erleichtern, tritt am 1. Juli ein verbessertes Insolvenzrecht in Kraft. Experten geht die Reform nicht weit genug.

Was ist der Kern des Gesetzes?

Wesentliches Ziel der Reform ist die Schuldenfreiheit schon nach drei Jahren. Dieses Express-Verfahren ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft: der Schuldner muss innerhalb der Dreijahresfrist mindestens 35 Prozent der offenen Forderungen bezahlten - zuzüglich der Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter.

Nach Ansicht von Experten ist das für die meisten Betroffenen eine viel zu hohe Hürde. Schuldenfreiheit nach drei Jahren werden deshalb nur wenige erreichen. Für aussichtsreicher halten sie einen weiteren Punkt der Reform: wer sämtliche Gerichts- und Verwalterkosten bezahlt hat, kann die Sechsjahresfrist auf fünf Jahre verkürzen. Nach Schätzungen könnte damit rund jeder dritte Schuldner einen früheren Neustart erreichen.

Welche Vorteile gibt es noch?

Erleichterungen bringt das Insolvenzgesetz für Mieter in Wohnungsgenossenschaften. Mietkautionen sind für Gläubiger schon länger tabu. Nun werden auch Einlagen bis 2000 Euro vor der Pfändung geschützt.