Schwarzwälder Schinken: Auf den Ort kommt es an

Von Marion Selzer
17. Oktober 2011

Schwarzwälder Schinken ist nicht gleich Schwarzwälder Schinken. Nur wenn der Schinken auch im Schwarzwald zugeschnitten und weiterverarbeitet wurde, darf er sich auch entsprechend nennen, so das Bundespatentgericht. Die Kläger - der Schutzverband für Schwarzwälder Schinkenhersteller - sahen ihr Schinkenprodukt, das seit vielen Jahrhunderten als Tradition gilt, in Gefahr, weil Anbieter auf dem Markt Schinken unter der Bezeichnung Schwarzwälder angeboten haben, obwohl dieser nicht im Schwarzwald weiterverarbeitet wurde.

Die Richter stimmten zu. Denn entscheidend sei die Möglichkeit der Rückverfolgung des Produkts und die sei eben nur dann gewährleistet, wenn alle Schritte, also nicht nur die Herstellung, sondern auch die Weiterverarbeitung, bis in das Herkunftsgebiet zurückverfolgt werden könne.

Unter diesem Urteil leidet nun ein ungleiches Paar. Sowohl eine überregionale große Firma aus Norddeutschland als auch ein kleines Familienunternehmen, das sich keine eigene Anlage zum Schneiden leisten kann, müssen nun ihre Produktion einstellen.