Mietvertrag ist bindend - nach der Unterschrift gibt es kein Zurück

Von Dörte Rösler
8. November 2013

Hunderte von Anzeigen studiert, Dutzende Wohnungen besichtigt - wenn dann etwas halbwegs Passendes dabei ist, sind die meisten Wohnungssuchenden schnell bereit, den Mietvertrag zu unterschreiben.

Aber Vorsicht: der Entschluss lässt sich nicht rückgängig machen.

Kein Widerrufsrecht

Anders als beim Möbelkauf gibt es beim Mietvertrag kein Widerrufsrecht. Das Prinzip "Sichern und Weitersuchen" klappt also auf dem Immobilienmarkt nicht. Wer spontan eine bessere Wohnung findet oder den ganzen Umzug abbläst, muss trotzdem Miete zahlen.

Reguläre Kündigungsfrist

Die einzige Möglichkeit zum Ausstieg bietet die reguläre Kündigung. Bei einem unbefristeten Mietverhältnis ist diese gesetzlich auf drei Monate festgelegt.

Tipp: Mit der Kündigung muss man nicht bis zum Einzugstermin warten.

Ein Rücktrittsrecht in Mietverträgen ist selten. Was jedoch häufiger vorkommt, sind zweifelhafte Methoden des Vermieters, um an eine Unterschrift zu kommen. Wer an der Haustür gedrängt wird, eine Mieterhöhung oder einen Mietaufhebungsvertrag zu unterzeichnen, kann davon später zurücktreten. Die Widerrufsfrist für solche Haustürgeschäfte beträgt 14 Tage.