Todesstrafe durch Giftspritze wurde aufgeschoben

Von Jutta Baur
21. Mai 2014

Nur eine Stunde vor dem Hinrichtungstermin, wurde die Vollsteckung ausgesetzt. Der Mörder Russell Bucklew sollte mit einer Giftspritze getötet werden. Da in der amerikanischen Verfassung besonders "grausame" Exekutionen verboten sind, hatte er, mit Hinweis auf eine Erkrankung, einen Aufschub erreichen können.

Aufgrund seines Zustands können durch das Gift, Hirnblutungen und starke Schmerzen ausgelöst werden. Die amerikanischen Behörden verweigerten Auskünfte zum Inhalt der Todesspritze. Eine Video-Aufzeichnung der Hinrichtung lehnten sie ebenfalls ab.

Hinrichtungsbefehl weiterhin gültig

Nach einem Vorfall bei einer Hinrichtung im vergangenen Monat haben die amerikanischen Vollzugsbehörden große Schwierigkeiten, die giftigen Substanzen zu besorgen. Damals erlitt der Delinquent einen Herzinfarkt und starb erst nach einem dreiviertelstündigen Todeskampf. Viele europäische Firmen weigern sich seither, die Chemikalien zu liefern.

Wie es mit Bucklew weiter geht, ist ungewiss. Der Hinrichtungsbefehl ist nach wie vor gültig. Sind die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, kann der Gefangene also jederzeit zur Exekution geführt werden. Die Mutter seines Opfers war enttäuscht, dass die Tötung nicht zum angeordneten Zeitpunkt stattgefunden hatte.