Selbstfahrendes Auto führt zu Änderungen in der Kfz-Versicherung

Das Wiener Übereinkommen von 1968 verliert bei selbstfahrenden Autos Gültigkeit

Von Ingo Krüger
30. März 2015

Ein Auto ohne Versicherungsschutz darf in Deutschland nicht auf die Straße. Dies gilt auch für selbstfahrende Autos. Doch wer zahlt, wenn es zu einem Unfall kommt, an dem ein autonomes Fahrzeug beteiligt ist?

Verlagerung des Risikos

Die Unternehmensberatung McKinsey geht davon aus, dass es in Zukunft im Bereich der Kfz-Versicherungen zu massiven Änderungen kommen werde. So müsse die Risikoeinschätzung neu gestaltet werden.

Im Schadensfall wäre dann nicht mehr der Verkehrsteilnehmer in der Haftung, sondern der Hersteller. Das Risiko würde sich vom menschlichen Fehler seitens des Fahrers oder Verkehrsteilnehmers zum Entwickler hin verlagern.

Das Wiener Übereinkommen

Bislang besitzt das Wiener Übereinkommen von 1968 Gültigkeit, nachdem jeder Führer dauernd sein Fahrzeug beherrschen muss. 2014 erfolgte eine Ergänzung, dass Systeme, mit denen ein Pkw autonom fährt, nur dann erlaubt seien, wenn sie jederzeit vom Fahrer gestoppt werden können. Ein automatisiertes Fahrzeug darf demnach nur mit einem gültigen Führerschein gefahren werden.

Marktreife autonomer Autos

Doch schon jetzt führen Assistenzsysteme, wie etwa Notbremssysteme, zu einer günstigeren Schadensklasse. Andererseits führt die zunehmende Elektronik in den Fahrzeugen zu immer teureren Schäden. Dies zeigt, dass die Entwicklung noch offen ist.

Wie genau eine solche Kfz-Versicherung für selbstfahrende Autos im Detail aussehen wird, muss sich noch zeigen. Zuerst müssen autonome Autos erst Marktreife erlangen.