Sicher ist sicher - erst die Ware, dann das Geld

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. November 2010

Wer Waren leichtgläubig im Voraus zahlt, ist selbst schuld! Denn wer Vertäge begleicht bevor er die Ware erhalten hat, hat bei einer Insolvenz des Geschäftspartners nicht nur sein Geld verloren, sondern häufig auch keinerlei Rechtsanspruch auf die bestellte Leistung oder Ware.

In einem solchem Fall kann auch ein Rechtsanwalt wenig ausrichten, sind die betroffenen Verbraucher doch an den einmal geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag gebunden und können nicht leichtfertig von diesem verabschieden. Letztendlich kann nur noch ein Insolvenzverwalter entscheiden, inwiefern die beiden Geschäftspartner an den vormals geschlossenen Vertrag gebunden sind.