Silvesterschäden - wer zahlt bei Feuer und Unfällen?

Bei den meisten Schäden zahlt die Versicherung des Verursachers

Von Dörte Rösler
31. Dezember 2014

Die schlechte Nachricht zuerst: Silvester ist die Nacht mit den meisten Unfällen in Deutschland. Das meiste sind Brandschäden durch fehlgeleitete

Wer sein Hab und Gut heil ins neue Jahr bringen möchte, sollte deshalb gut aufpassen. Im Schadensfall hilft aber auch meist die Versicherung.

Verletzungen durch Feuerwerk

Manche Rakete verfehlt an Silvester ihr Ziel. Wenn dabei Personen zu schaden kommen, zahlt grundsätzlich die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Bei bleibenden Schäden kommt die private Unfallversicherung für die Kosten auf.

Brandschäden an Gebäuden

Es ist schnell passiert: das Tischfeuerwerk verursacht Brandlöcher im Teppich oder setzt die Gardine in Brand. In diesen Fällen haftet ebenfalls der Verursacher. Falls er keine Haftpflichtversicherung hat, muss er den Schaden allein begleichen.

Wer sein Mobiliar selbst in Brand setzt, kann seine Hausratversicherung in die Pflicht nehmen. Tipp: Auch Löschschäden werden erstattet. Bevor die Versicherung zahlt, wird sie jedoch einen Nachweis verlangen, dass der Schaden nicht fahrlässig verursacht wurde.

Schäden am Auto

Ob Kratzer oder kaputte Scheibe - für Schäden an Fahrzeugen gilt dasselbe wie für andere Schäden: der Verursacher zahlt. Meist entdeckt man das Malheur aber erst am Neujahrsmorgen.

Schäden durch Brände oder Explosionen werden dann von der Teilkasko-Police übernommen. Absichtlicher Vandalismus ist dagegen nur bei Vollkasko gedeckt.