Sind Hotels überbucht, muss der Veranstalter für einen entsprechenden Ersatz sorgen
Gerade während der Sommerferien beschließen viele ihren wohlverdienten Urlaub zu nehmen und auf Reisen zu gehen, daher kann es schonmal passieren, dass das Hotel was man gebucht hat bei der Ankunft belegt ist. In diesem Fall ist es die Aufgabe des Reiseveranstalters den Urlaubern ein Zimmer in einem anderen Hotel zu besorgen, was einen ähnlichen Komfort bietet. Schafft dies der Veranstalter nicht, kann der Urlauber den Preis der Reise um einige Euros drücken.
Nachdem eine Familie nach einem Urlaub in Griechenland Klage gegen ihren Veranstalter eingereicht hatte, weil das Ersatzhotel keine gleichwertige Ausstattung bot, wie das Hotel, das sie eigentlich gebucht hatten, entschied das Gericht zugunsten der Familie und sie bekamen einen Teil ihrer Reisekosten vom Veranstalter zurückerstattet.
Quelle
- http://www.n-tv.de/reise/Ersatzhotel-muss-gleichwertig-sein-article971461.html Abgerufen am 2. Juli 2010