Snowboarder wird von Freeride-Reise ausgeschlossen - Gericht gibt dem Reiseveranstalter Recht
Ein Snowboarder wollte sich einen Urlaub gönnen und entschied sich für eine Snowboard-Reise, bei der es speziell um Freeride ging. Da er aber große Probleme mit dem Kurvenfahren hatte, hat der Reiseveranstalter den Snowboarder nach nur zwei Tagen vom Freeride-Camp ausgeschlossen, weil der nicht für die Sicherheit des Urlaubers garantieren konnte und wollte.
Der Snowboarder wollte das natürlich nicht hinnehmen und forderte vom Veranstalter eine Preisminderung, der sich aber weigerte. Der Fall ging schließlich vor das Amtsgericht Münster, das allerdings zu Gunsten des Reiseveranstalters urteilte.