So können Verbraucher bis zum Jahresende noch viel Geld sparen

Auf diese Dinge sollten Sie achten, um bis zum Jahreswechsel noch den ein oder anderen Euro zu sparen

Von Ingo Krüger
19. November 2014

Das Ende von 2014 naht. Wer sich beeilt, kann zum Jahreswechsel noch eine Menge Geld sparen.

Tarifvergleich von Versicherern

So sollten Autofahrer die Tarife von Versicherern vergleichen. Die Kündigung der Police erfolgt in aller Regel spätestens zum 30. November. Gerade Internetanbieter verfügen häufig über knapp kalkulierte Tarife.

Riester-Sparen

Riester-Sparer sollten überprüfen, ob sie alle staatlichen Zulagen erhalten. Nach zwei Jahren verfallen alle Ansprüche. Spätestens bis Ende Dezember müssen Anträge auf die Zulagen eingereicht werden.

Bei einem sogenannten Dauerzulagen-Antrag erübrigt sich das jährliche Stellen entsprechender Anträge.

Steuern sparen

Steuerklasse von Ehepaaren

Ehepaaren empfiehlt es sich, einen Wechsel der Steuerklasse zu überdenken. Wer 2015 vom Nettoeinkommen abhängige Leistungen bekommt, etwa Arbeitslosengeld, Eltern- oder Krankengeld, zahlt mit Klasse III weniger Steuern und erzielt einen höheren Nettoverdienst.

Wenn Freibeträge ab Januar angerechnet werden sollen, müssen Arbeitnehmer sie bis Silvester beantragen.

Kosten für Handwerker und Fachbetriebe

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag deckt 1000 Euro an Werbungskosten ab. Alles, was darüber hinaus geht, lässt sich steuerlich absetzen. Es kann sich daher lohnen, Rechnungen für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen zusammenzufassen.

Das Beauftragen eines Fachbetriebes für Arbeiten in Haus und Garten noch für dieses Jahr kann sich bezahlt machen.

Steuerfreibeträge und Wertpapiergeschäfte

Bis Ende Dezember lässt sich die Verteilung des Steuerfreibetrags noch anpassen. Bankkunden sollten daher ihre Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge überprüfen.

Zudem ist es sinnvoll, Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank mit Gewinnen bei einem anderen Institut zu verrechnen. Verbraucher sollten sich bei ihrer Bank daher bis zum 15. Dezember um eine Verlustbescheinigung bemühen.