Solaranlagenbesitzer müssen dank Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer zahlen
Auf die Einnahmen der Stromproduktion von Solaranlagenbesitzern wird eigentlich eine Umsatzsteuer erhoben, sofern man nicht die sogenannte Kleinunternehmerregelung wählt und der Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übertrifft.
Allerdings verzichten viele Besitzer einer Photovoltaikanlage freiwillig auf diese Regelung, da sie in dem Fall vom Finanzamt die Umsatzsteuer aus der Solaranlagen-Anschaffung wieder zurückerstattet bekommen. Somit wird er vom Fiskus als normaler Unternehmer angesehen und ist an diese Entscheidung jedoch für mindestens fünf Jahre gebunden. Viele Photovoltaikbesitzer wechseln nach dieser Frist wieder in die Kleinunternehmerregelung, was allerdings auch Nachteile hat.
Der Bund der Steuerzahler rät Besitzern von im Dach integrierten Solaranlagen "besser zehn Jahre abwarten, bis sie zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren", da ansonsten der bereits geltend gemachte Vorsteuerabzug rückgängig gemacht wird und man nachzahlen muss.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Solaranlagen-steuerlich-absetzen-article11309016.html Abgerufen am 12. September 2013