Sonderkündigung wegen Zusatzbeitrag - Versicherte sollten Kassenwechsel kritisch prüfen

Was Sie bei einem Kassenwechsel beachten sollten und welche Fristen einzuhalten sind

Von Dörte Rösler
7. Januar 2015

Seit Jahresbeginn dürfen die gesetzlichen Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen. Wenn Versicherte den Aufschlag nicht zahlen wollen, können sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Aber lohnt das?

Was muss man beim Kassenwechsel beachten?

In den meisten Fällen ändert sich für Versicherte unter dem Strich nichts. Die meisten Kassen führen Sonderbeiträge von 0,9 Prozent ein - exakt so viel, wie durch die Streichung des bisherigen gesetzlichen Zusatzbeitrags eingespart wurde.

Ein Wechsel lohnt daher nur, wenn die neue Kasse deutlich weniger verlangt oder ganz auf einen Sonderbeitrag verzichtet. Und das tun nur wenige regionale Anbieter.

Bei einem Versicherten mit einem Bruttoverdienst von monatlich 4125 Euro beträgt der Zusatzbeitrag pro Jahr rund 450 Euro. Diese Summe könnte er also sparen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die neue Kasse bei ihrem Verzicht auf Sonderbeiträge bleibt. Sollte der Versicherer die Beiträge im Laufe des Jahres ebenfalls erhöhen, wird wieder ein Sonderkündigungsrecht wirksam.

Welche Fristen gibt es?

Regulär dürfen Versicherte erst kündigen, wenn sie mindestens 18 Monate bei ihrer Kasse gemeldet sind. Erhebt die Kasse einen Sonderbeitrag oder erhöht diesen, können Mitglieder innerhalb eines Monats zu einem anderen Anbieter wechseln.

Wichtig: die Krankenkasse ist verpflichtet, über Beitragsänderungen und das Kündigungsrecht rechtzeitig schriftlich zu informieren. Kommt das Schreiben verspätet an, darf der Versicherte trotzdem kündigen.