Spätabtreibung - unter Politikern strittig
Das Thema Abtreibung beschäftigt wieder mal die Politiker und so haben Abgeordnete des Bundestages für eine Verbesserung der ärztlichen Beratung bei Spätabtreibungen geworben. Spätabtreibungen - das sind Abtreibungen ab der 23. Schwangerschaftswoche. Da ein Ungeborenes zu diesem Zeitpunkt normalerweise bereits als lebensfähig gilt, ist ein Schwangerschaftsabbruch nur dann straffrei, wenn durch eine Fortführung der Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der werdenden Mutter gefährdet ist.
So warb die Unions-Fraktionsvize Ilse Falk (CDU) für eine dreitägige Mindestbedenkzeit bei Spätabtreibungen, während sich die SPD-Abgeordnete Christel Humme gegen eine solche gesetzlich verordnete Frist aussprach. Über den Umgang mit solchen Schwangerschaftsabbrüchen wird seit Jahren gestritten, bleibt die Frage, wann endlich eine verbindliche Einigung erzielt wird.