Spanferkel vor Gericht

Von Ingo Krüger
24. Mai 2012

Spanferkel mit oder ohne Soße? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich das Nürnberger Amtsgericht.

Ein Mann hatte bei einem Partyservice für eine Feier ein Spanferkel bestellt. Die Lieferung erfolgte nicht nur eine dreiviertel Stunde zu spät, sondern es fehlte obendrein ein Soße. Dies wollte der Gastgeber nicht akzeptieren und kürzte die Rechnung eigenmächtig von 248 Euro auf 150 Euro.

Der Betreiber des Partyservices wollte das nicht hinnehmen und verklagte den Mann. Schließlich hätte der die Soße extra bestellen müssen. Der habe dies jedoch nicht getan, folglich sei der gesamte Betrag fällig. Der Spanferkel-Lieferant führte weiter aus, dass es schließlich verschiedene Beilagen gebe, Kartoffelsalat etwa oder auch nur eine Semmel. Eine Soße sei lediglich bei Klößen notwendig.

Das Gericht sah sich nicht im Stande, den Rechtsstreit zu klären, da der Auftrag nicht eindeutig gewesen sei. Letztlich einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich: Der Kunde bezahlt 43 Euro weniger als vereinbart. Schließlich, so der Richter, wäre die Lieferung des Spanferkels zu spät erfolgt. Für die Gerichtskosten von 75 Euro müssen beide Parteien jeweils zur Hälfte aufkommen.