Sparkassen-Direktorin nach "Gefällt mir"-Klick fristlos entlassen

Von Ingo Krüger
21. Februar 2013

Das Internet vergisst nichts. Daher sollte sich jeder Nutzer genau überlegen, welche Nachrichten, Fotos oder Kommentare er im Netz abgibt. Nicht selten interessieren sich auch Arbeitgeber für die Mitteilungen ihrer Beschäftigten.

So erhielt eine Sparkassendirektorin aus Wittenberg (Sachsen-Anhalt) ihre fristlose Kündigung, da sie bei abfälligen Bemerkungen ihres Ehemannes über die Vorstände des Geldinstituts den "Gefällt mir"-Button gedrückt hatte. Die 44-Jährige hatte schon seit längerem Probleme mit ihrem Arbeitgeber. Sie hatte deshalb einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, der ihr eine Abfindung von 110 000 Euro einbringen sollte. Als die Sparkasse die privaten Facebook-Einträge entdeckte, verschickte sie umgehend eine fristlose Kündigung. Außerdem wollte die Bank die Abfindung nicht zahlen.

Vor dem Landesarbeitsgericht Halle schlossen beide Seiten jetzt einen Vergleich. Die 44-Jährige, die 25 Jahre bei der Sparkasse in Wittenberg tätig gewesen war, darf die 110 000 Euro behalten.