Spezielle Behandlung von Knorpelschäden am Sprunggelenk bezahlen die Kassen nicht mehr

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. März 2010

Die gesetzlichen Krankenkassen (GVK) übernehmen nach einem Beschluss vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Kosten für eine sogenannte autologe Chondrozyten-Implantation (ACI), das ist eine spezielle Behandlung von Knorpelschäden am Sprunggelenk, nicht mehr. Aber privat Versicherte können diese Behandlung weiterhin über ihre Kasse abrechnen, was die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert, denn damit wird die "Zwei-Klassen-Medizin" noch mehr gefördert. Die Folge ist, dass die Gefahr besteht, dass in Deutschland der medizinische Fortschritt blockiert wird und die normalen Bürger, wenn sie schwer erkranken, nicht mit den neusten Methoden behandelt werden.

Wenn ein Knorpelschaden festgestellt wird, so werden bei der ACI die eigenen Knorpelzellen in einem Labor vermehrt und anschließend dem Patienten wieder implantiert, so dass eine Versteifung oder ein künstliches Gelenk vermieden oder auf jeden Fall auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.