Steuerbescheid verlagt 13 Euro Nachtzahlung für einen längst verstorbenen Opa
Bei Martine Courtois aus der Kleinstadt Bruyeres in Frankreich flatterte jüngst eine Forderung über eine Steuernachzahlung in Höhe von 13 Euro ins Haus. Diese war ausgestellt auf ihren Großvater, Pierre Barotte, mit der Forderung, die Summe doch umgehend nachzuzahlen.
Barotte ist jedoch bereits seit 1949 tot. Die Französin hat ihren vor über 60 Jahren verstorbenen Großvater nie gekannt und hatte auch immer brav alle Steuern bezahlt.
Als sie sich an das zuständige Finanzamt wandte, bekam Courtois zur Antwort, das sei völlig normal und absolut legal. Ab einer unbezahlten Steuerschuld von 12 Euro setzen sich die amtlichen Räder in Bewegung.
Den geforderten Betrag zahlte Courtois nicht. Dafür setzte sie einen Brief an das Finanzamt auf: "Mein Großvater ist im Jahr 1949 gestorben. Tun Sie, was Sie für nötig halten."