Steuererklärung für Senioren: wann Rentner zahlen müssen - und wie sie sparen können

Von Dörte Rösler
17. März 2014

Mit der Ruhe für Senioren ist es vorbei - zumindest was den Fiskus angeht. Inzwischen müssen auch Rentner kräftig Steuern zahlen. Ob gesetzliche Rente oder Mieteinnahmen, Sparzinsen oder Lebensversicherungen, der Staat kassiert mit. Aber: nur ein Teil der Einnahmen ist steuerpflichtig. Und Ruheständler haben viele Möglichkeiten, ihre Last zu mindern.

Freibetrag und Sonderausgaben

Wer 2014 in Rente geht, muss 68 Prozent seiner Einkünfte versteuern. Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil weiter an, 2015 werden es bereits 70 Prozent sein. Bis zu einem Freibetrag von 8130 Euro ist jedoch gar keine Steuererklärung nötig. Und bei höheren Renten lassen sich Sonderausgaben geltend machen, etwa für Beiträge zur Krankenversicherung, Spenden und Kirchensteuer.

Wer besonders viel Geld für Brille, Zahnersatz oder Medikamente ausgeben musste, kann die Kosten zudem als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wie hoch der sogenannte zumutbare Eigenanteil ist, hängt vom Familienstand und der Höhe der Einkünfte ab.

Damit der Fiskus die Ausgaben anerkennt, müssen auch Rentner Belege sammeln. Wer dies vergessen hat, kann lediglich Pauschbeträge in Anspruch nehmen. Für Werbungskosten beträgt dieser etwa 102 Euro, Vorsorgeaufwendungen lassen sich mit 1.507 Euro anrechnen. Blinde oder hilflose Behinderte können sogar 3.700 Euro geltend machen.