Steuerhinterziehung wenn man Kindergeld doppelt kassiert
Mit einem besonderen Fall der Steuerhinterziehung musste sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz beschäftigen. Hier hatte ein Vater, ein Bahn-Mitarbeiter, für seine Tochter von zwei Stellen Kindergeld bezogen.
Zuerst war der Mann noch als Beamter bei der Bahn beschäftigt, aber nach der Privatisierung versetzt und als Beamter beurlaubt worden. Als normaler Angestellter hatte er dann auch bei der Familienkasse Kindergeld beansprucht und bekommen, aber auch noch von dem Bundeseisenbahnvermögen (BV).
Erst nach zehn Jahren fiel der Schwindel auf, und jetzt muss der Mann 17.000 Euro Steuern nachbezahlen, weil bei einer Steuerhinterziehung, das Kindergeld ist im Steuerrecht verankert, eine längerfristige Verjährung gilt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Betrug-beim-Kindergeld-article720520.html Abgerufen am 12. Februar 2010