Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Eltern kritisieren Zwei-Drittel-Lösung
Professionelle Kinderbetreuung - häufig eine Frage des Geldes. Und somit hat es sich Bundesfamilienministerin Kristina Köhler zur Aufgabe gemacht, sämtliche staatliche Leistungen für Familien zu überprüfen. Geprüft wird dabei ein Leistungsumfang von insgesamt 250 Milliarden Euro, um deren effizienteren Einsatz zu gewährleisten.
Besonders kritisch wird dabei die sogenannten Zwei-Drittel-Regelung unter die Lupe genommen. Gemäß dieser gesetzlichen Vorschrift erkennt das Finanzamt für jedes Kind jährliche Betreuungskosten in Höhe von 6.000 Euro an, wobei Eltern maximal 4.000,00 Euro und somit zwei Drittel des Gesamtbetrages als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen können.
Hiergegen wehren sich nun viele Eltern. Ihre Argumentation: Ohne die Ausgaben für die Kinderbetreuung würde kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, weshalb die Ausgaben im vollen Umfang als Werbungskosten absetzbar sein sollten.