Streikaufrufe dürfen von Arbeitnehmern nicht über das Intranet verschickt werden

Von Max Staender
18. Oktober 2013

Einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge dürfen Arbeitnehmer das hauseigene Intranet eines Unternehmens nicht für Streikaufrufe nutzen, sofern dieses vom Arbeitgeber nur für dienstliche Zwecke freigegeben ist.

Bei dem Arbeitnehmer handelt es sich um einen Mitarbeiter einer Krankenhausgesellschaft, der als Betriebsratsvorsitzender auch Verdi-Mitglied ist und im Frühjahr 2011 über das Intranet des Unternehmens sämtliche Kollegen zum Streik aufforderte. Die Krankenhausgesellschaft klagte kurz danach auf Unterlassung, da Arbeitskampfmaßnahmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber laut dem Betriebsverfassungsgesetz nicht zulässig sind.

Der Arbeitnehmer war jedoch anderer Ansicht, da er zu diesem Zeitpunkt nicht als Betriebsratsvorsitzender sondern als Verdi-Mitglied handelte.