Tiefgaragenplatz für das Auto - Lagerung ist untersagt

Von Max Staender
22. Februar 2013

Wenn man einen Tiefgaragenplatz anmietet, darf dieser auch nur zum Abstellen eines Autos oder Motorrades und nicht zur Lagerung von Kartons oder Ähnlichem verwendet werden. Dies hat nun Amtsgericht München in einem Urteil klargestellt. Im speziellen Fall mietete ein Ehepaar einen Tiefgaragenstellplatz und lagerte dort einige Kartons sowie weiteres Plastikmaterial.

Nachdem die Vermieterin die Entfernung der Kartons verlangte und die Mieter sich weigerten, reichte die Vermieterin Klage beim Amtsgericht ein und bekam Recht. Da es sich bei einem Tiefgaragenplatz um keinen geschlossenen Raum sondern eine ungeschützte Fläche handelt, darf man dort grundsätzlich nur Kraftfahrzeuge abstellen.

Falls im Mietvertrag bestimmte Ausnahmen vermerkt sind, ist selbstverständlich auch das Abstellen anderer Gegenstände erlaubt.