Stromschulden bei Hartz IV - Landessozialgericht urteilt zugunsten der Hartz IV-Empfänger

Von Ingrid Neufeld
22. Mai 2013

Strom und Haushaltsenergie ist nicht immer in der Warmmiete enthalten. Erhält jemand Hartz IV so ist für diesen Bedarf ein Satz von 31,94 Euro vorgesehen. In der Vergangenheit handhabten die Jobcenter es so, dass sie einem Hartz IV Empfänger im Falle von Energieschulden diese nicht abnahmen.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) gab dem Jobcenter Münster jetzt vor, dass dem Leistungsbezieher ein vorläufiges Darlehen in Höhe von 3.099 Euro zu gewähren ist, dazu kommen die Kosten für einen Installateur oder Elektriker, der die Anlage überprüfen soll.