Süßwarenhersteller Haribo muss Millionen zahlen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Von Marion Selzer
1. August 2012

Weil das Unternehmen Haribo bei seiner Werbung gegen die geltenden Vorschriften schwerwiegend verstoßen hat, hat das Bundeskartellamt den Süßwarenhersteller zu einer Zahlung von 2,4 Millionen Euro verdonnert.

Ein Mitarbeiter des Konzerns habe verbotene Informationen mit Konkurrenzunternehmen ausgetauscht. Mit drei anderen Süßwarenherstellern hat sich Haribo über Konditionen im Einzelhandel abgesprochen und so auch zuwider des Gesetzes festgelegt, welche Rabatte Händler bekommen. Solche Absprachen sind nach dem Kartellrecht jedoch unzulässig und werden mit Bußgeldern bestraft.

Angeschwärzt wurde Haribo von seinem Konkurrenzunternehmen Mars, das zwar selbst bei den Verhandlungen teilgenommen hatte. Aber weil der Schokoriegelhersteller sich als erster zu dieser Sache mitteilte, wurde jedoch nicht belangt.

Auch Haribo bekam strafmildernde Umstände zugesprochen, weil es sich kooperativ zeigte. Gegen die beiden anderen teilnehmenden Konzerne laufen die Ermittlungen noch.