Tarifverträge schützen nicht vor Niedriglöhnen

Von Ingo Krüger
5. Januar 2012

Billiglohn trotz Tarifvertrag: Das ist Realität in Deutschland. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zahlen Arbeitgeber in einigen Branchen Stundenlöhne, die weit unter dem Niveau bereits vereinbarter Mindestlöhne liegen.

So beginnt der Tariflohn für das Konditorenhandwerk in Bayern bei 5,26 Euro in der Stunde. Die unterste Tarifstufe für Fleischer in Sachsen erlaubt einen Stundenlohn von 6,00 Euro. Gering ist der Verdienst auch für Gärtner in Brandenburg (6,46 Euro) sowie Angestellte im Hotel- und Gaststättengewerbe (6,29 Euro).

Doch nicht nur gering qualifizierte Beschäftigte erhalten ein vergleichsweise niedriges Gehalt. So müssen sich Bäcker- und Konditorengesellen in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Tarifstundenlohn von 6,97 Euro begnügen. In Schleswig-Holstein verdienen Friseurgesellen 7,00 Euro pro Stunde.

In Deutschland gelten in zehn Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne, darunter in vier Baubranchen. Laut Tarifvertrag liegen die Gehälter dort zwischen 6,53 und 11,53 Euro in der Stunde. Für Beschäftigte bei Zeitarbeitsunternehmen gibt es seit dem 1. Januar 2012 ebenfalls einen Mindestlohn. In den ostdeutschen Bundesländern beträgt er 7,01 Euro, in Westdeutschland 7,89 Euro je Stunde.

Als untere Lohngrenze fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung wies in einer Studie nach, dass rund 22 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich tätig sind.