Taubenflügel im Spinat? Franzose will vor Gericht ziehen

Franzose schaltet Anwalt ein aufgrund eines entdeckten Taubenflügels im Tiefkühlspinat

Von Katharina Cichosch
27. August 2012

"Wenn Sie mit unserem Produkt nicht vollständig zufrieden sind oder Beanstandungen haben, so schicken Sie es uns bitte zu - wir sorgen dann umgehend für Ersatz!" So oder ähnlich lauten die Qualitätsversprechen der Lebensmittelhersteller, die ihren Kunden die Möglichkeit zur Reklamation bieten möchten. Eben auf dieses Qualitätsversprechen pocht jetzt ein Franzose, allerdings ohne das betreffende Produkt als Beweis vorzulegen.

Zwei Reklamationen und ein Einkaufsgutschein

Der Fall klingt in der Tat reichlich skurril: Anfang des Jahres will der Mann einen Taubenflügel in einer Packung Tiefkühlspinat gefunden haben. Seine Beschwerde beim zuständigen Hersteller beantwortete dieser mit einem Einkaufsgutschein über 8 Euro. Allerdings erst nach einem zweiten Beschwerdebrief: Das erste Schreiben des Mannes wurde mit der Bitte um Einsendung der reklamierten Packung beantwortet. Der kam dieser Bitte jedoch nicht nach, verfasste jedoch kurz darauf einen zweiten Beschwerdebrief.

Kunde lehnt Gutschein ab und will das Gericht hinzuziehen

Der Spinat-Hersteller antwortete, dass die Qualitätskontrolle für den besagten Verpackungszeitraum einwandfrei verlaufen sie und "keinerlei Fremdkörper" gezeigt habe. Trotzdem bot man dem Kunden aus Kulanz einen Einkaufsgutschein an. Dieser will sich damit nicht zufrieden geben, er hat bereits einen Anwalt für den Gang vors Gericht beauftragt.