Teilkaskoversicherung bezahlt nicht, wenn ein mobiles Navigationssystem geklaut wird

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. Mai 2010

Autofahrer schließen im Regelfall zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für ihr Auto auch eine Teilkaskoversicherung ab, die auch empfohlen wird und einen Grundschutz gegen Steinschlag, Diebstahl oder Unwetterschäden bietet. Bei der Teilkasko- wie auch bei der Vollkaskoversicherung kann man eine Selbstbeteiligung vereinbaren, was sich dann auf die Höhe der Prämie auswirkt, ebenso natürlich der Wagentyp.

Viele Autofahrer besitzen heutzutage ein mobiles Navigationsgerät. Aber wenn sie dieses im Auto hinterlassen, so gibt es Probleme mit der Teilkaskoversicherung, wenn nämlich das Gerät geklaut wird. So gelten diese Navigationsgeräte als Zubehör, was bei einem Diebstahl nicht ersetzt wird, wie auch der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hinweist. Aus dem Grunde sollten Autofahrer immer daran denken, beim Verlassen des Autos auch das Navigationsgerät mitzunehmen.