Telefonkunden werden neue Rechte zugesprochen

Von Max Staender
9. Mai 2012

Ende dieser Woche werden den Telefonkunden in Deutschland gleich mehrere Rechte zugesprochen, die wesentlich verbraucherfreundlicher sind und lange überfällig waren. In den neuen Gesetzen ist festgelegt, dass maximal ein Tag ohne Anschluss vergehen darf, wenn ein Kunde seinen Telefonanbieter wechselt.

Dasselbe gilt für Festnetzkunden auch für eine mitgenommene Telefonnummer, während Handykunden ihre Nummer ab sofort auch vor dem Vertragsablauf zum neuen Anbieter mitnehmen dürfen. Außerdem ist es den Anbietern ab sofort bei Umzügen ihrer Kunden untersagt, dass sie die entsprechende Mindestvertragslaufzeit von neuem starten lassen.

Vor allem aber dürfen sich die Telefonkunden über die Neuregelung der Warteschleifen freuen, die spätestens in einem Jahr bei allen Anbietern kostenlos sein sollen. Dies gilt dann sowohl für Anrufe aus dem Fest- sowie aus dem Mobilfunknetz.