Tempolimit "Mo-Fr" gilt auch an Feiertagen

Von Dörte Rösler
8. November 2013

Ob Tempolimit oder Parkverbot - viele Beschränkungen im Straßenverkehr sind an bestimmte Zeiten gebunden. Ist eine Tempo 30-Zone mit dem Zusatzschild "Mo - Fr" gekennzeichnet, dann darf man dort nur an Wochenenden schneller fahren. Auch Feiertage, die in der Woche liegen, sind von der Geschwindigkeitsbegrenzung betroffen.

Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Brandenburg klargestellt. Im verhandelten Fall war ein Autofahrer an einem Donnerstag mit Tempo 64 erwischt worden. Er weigerte sich jedoch, die Geldbuße von 160 Euro zu zahlen. Begründung: er sei an keinem gewöhnlichen Werktag geblitzt worden sondern an Christi Himmelfahrt. Für Feiertage, so die Argumentation, habe das Tempolimit keine Gültigkeit.

Die Richter konnte der Mann damit nicht überzeugen. Sie belehrten ihn, dass das betreffende Zusatzschild ausnahmslos alle Montage bis Freitage umfasst. Zudem wiesen sie den Raser darauf hin, dass es auf deutschen Straßen keine individuelle Deutungshoheit über Verkehrsschilder gebe.