Kinderärzte aus Belgien fordern in einem offenen Brief die Sterbehilfe auch für Minderjährige
Das Belgische Parlament führt aktuell eine Debatte über die Ausweitung der Sterbehilfe auch auf Minderjährige. 16 Kinderärzte haben dies zum Anlass genommen, um mit einem öffentlichen Brief für die Einführung der legalen Sterbehilfe auch für Minderjährige zu appellieren.
In zwei großen Zeitungen des Landes wurde dieser Brief veröffentlicht, in denen unter anderen die Kinderärzte darauf hinweisen, dass die Sterbehilfe selbstverständlich nur als letzter Ausweg angesehen werden kann, dieser aber auch Minderjährigen bereit stehen sollte. Zudem wiesen sie darauf hin, dass todkranke Kinder eine oftmals höhere Reife nachweisen, als junge Erwachsene, wenn es um die Frage des Lebens an sich geht.
Debatte im Parlament
Die Debatte läuft im Belgischen Parlament schon eine Weile. Senator Philippe Mahoux hatte bereits im Dezember 2012 ein Papier dazu vorgestellt, welches die Sterbehilfe für unter 18-Jährige erlaube, wenn drei Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehörten die Fähigkeit, selber ein Urteil fällen zu können, die Krankheit müsse unheilbar sein und die damit verbundenen Schmerzen unerträglich.
Gegenerklärung religiöser Gruppen
Gegenwind bekommen die Befürworter vor allem von religiösen Verbänden. Vertreter von Katholiken, Muslimen, Juden, Orthodoxen Christen und Protestanten gaben öffentlich in einer gemeinschaftlichen Mitteilung bekannt, dass man Gefahr laufe, eine solche Sache zu banalisieren.
Aktive Sterbehilfe in Belgien erlaubt
Belgien gehört zu den wenigen Ländern Europas, in denen die aktive Sterbehilfe zugelassen ist. Menschen, die den freien Willen zu sterben wiederholt vor einem Arzt äußern können diese in Anspruch nehmen. Bedingung hierfür ist jedoch, dass diese Menschen nach einer Krankheit oder einem Unfall unter starken psychischen oder auch physischen Schmerzen leiden, die medizinisch nicht gelindert werden können.
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Quelle
- http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/belgien-kinderaerzte-fuer-sterbehilfe-bei-minderjaehrigen-a-932207.html Abgerufen am 7. November 2013