Todesfall durch Lebensmittel - die Unfallversicherung muss zahlen

Von Marion Selzer
7. März 2012

Ein 15 Jahre alter Junge, der unter einer geistigen Behinderung litt, hatte sich bei der Weihnachtsfeier vor drei Jahren, unbemerkt eine kleine Tafel Nussschokolade genommen und verzehrt. Da er unter einer starken Lebensmittelallergie litt, starb der Junge infolge einer allergischen Reaktion.

Die Frage war nun, ob die Unfallversicherung der Mutter hier einspringen musste, bei der die Mutter den Tod ihres Sohnes versichert hatte. Als die Versicherung sich zur Zahlung weigerte, weil hier kein Unfall, sondern eine Erkrankung Ursache des Todes gewesen sei, zog die Mutter vor Gericht. In erster Instanz bekam die Versicherung Recht, nun hat das Landgericht Memmingen sich aber anders ausgesprochen.

Es gilt abzuwarten, ob die Versicherung nun noch vor das oberste Gericht in Deutschland, den Bundesgerichtshof, zieht. Wenn das Urteil Rechtsgültigkeit erlangt, muss die Versicherung 27.000 Euro zahlen.