Unfallversicherung: Eine oder mehrere weitere Versichungen müssen gemeldet werden

Von Viola Reinhardt
25. April 2009

Das kann teuer werden! Wie nun das Saarländische Oberlandesgericht entschied, hat eine Unfallversicherung das Recht nicht nur von weiteren Unfallversicherungen eines Versicherten zu erfahren, sondern auch Ansprüche abzulehnen.

Ein Mann hatte einen Motorradunfall, weshalb im die Versicherung eine Rente in Höhe von 563€ bewilligte. Danach stellte sich allerdings heraus, dass der Versicherungsnehmer eine weitere Unfallversicherung hatte, wovon die erste Versicherung nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Diese stellte die Rentenzahlung ein und der Fall landete vor Gericht.

Die Klage des Mannes wurde jedoch abgelehnt, weil der Verdacht von vorgetäuschten Unfällen besteht, sobald mehrere Unfallversicherung abgeschlossen und diese nicht allen anderen Unfallversicherern gemeldet werden. Noch ist das Urteil des Oberlandesgerichtes nicht rechtskräftig, da die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällt werden muss.