Trotz Elterngeld: Teilzeitarbeit ist möglich

Von Matthias Bossaller
15. März 2012

Immer mehr berufstätige Eltern beziehen Elterngeld, das der Staat 14 Monate lang nach der Geburt eines Kindes an den beruflich pausierenden Vater oder die Mutter zahlt. Es ist als Lohnersatz gedacht und beträgt 67 Prozent des vor der Pause gezahlten Nettogehalts. Was vielen Empfängern des Elterngeldes nicht klar ist: Sie dürfen nebenher Teilzeit arbeiten.

Allerdings nur maximal 30 Wochenstunden. Das in dieser Teilzeitarbeit verdiente Geld wird an das Elterngeld, das höchstens 1800 und minimal 300 Euro beträgt, angerechnet. Wer sich überlegt in Elternzeit zu gehen und Elterngeld beziehen möchte, sollte sich vorher genau überlegen, in welchem Umfang dies geschehen soll. In bestimmten Fällen kann es sich finanziell lohnen, die Steuerklasse zu wechseln. Deshalb empfiehlt es sich, mit einem Steuerberater zu sprechen.

Die Zeit der Auszahlung kann übrigens auch zwischen Mann und Frau aufgeteilt werden. So ist es möglich, dass die Frau zum Beispiel zwei Monate Elterngeld bezieht und der Mann die verbleibenden zwölf Monate.